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RG, 21.09.1915 - II 374/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Angeklagte nach § 240 Nr. 3 KO. schuldig sein, sowohl Handelsbücher zu führen unterlassen zu haben, deren Führung ihm gesetzlich ohlag, als auch sie so unordentlich geführt zu haben, daß sie keine Übersicht seines Vermögensstandes gewähren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 49, 277
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94
Mangelhafte Buchführung - Verstöße gegen die Buchführungspflicht - Entlastung …
Sie machen die Buchführung insoweit insgesamt unordentlich, da sie in ihrer Gesamtheit zu bewerten ist (vgl. RGSt 49, 277; BGHSt 3, 23, 26 f.;… BGH GA 1971, 38;… LK 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 30;… § 283 Rdn. 227 m. w. N.).